Studienplatz Einklagen – ein legaler Weg ins Studium?

Immer öfter erhalten auch hoch qualifizierte Abiturenten einen Ablehnungsbescheid für den von ihnen gewählten Studiengang und müssen so entweder ihr Traumstudium aufgeben und etwas anderes suchen oder bis zum nächsten Jahr warten. In diesem Zusammenhang hört man vor allem in den medizinischen Studiengängen das Wort Studienplatzklage. Aber was genau ist eine Studienplatzklage und ist sie wirklich ein legaler Weg ins Studium?

 

Eine Studienplatzklage beruht auf dem rechtlichen Grundsatz, dass Universitäten und Hochschulen in Deutschland dazu verpflichtet sind, so viele Studienplätze anzubieten, wie es ihnen mit ihren Mitteln möglich ist. Zu diesem Zweck berechnen sie jedes Jahr die sogenannte Ausbildungskapazität und auf diese Berechnungen ist dann die Anzahl der ausgeschriebenen Studienplätze zurückzuführen. Die Studienplatzklage ist ein Verfahren, bei dem genau diese Berechnungen überprüft werden. Öfter als man meinen mag kommt dabei heraus, dass die betreffende Universität doch noch ein paar Studienplätze mehr anbieten kann. Stellt das zuständige Verwaltungsgericht dies fest, werden die Plätze eingerichtet und per Los oder Auswahlverfahren vergeben. Somit ist die Studienplatzklage in der Tat ein völlig legales Mittel, auch nach einem Ablehnungsbescheid noch einen Studienplatz zu bekommen.

 

Wie reicht man nun die Studienplatzklage ein? Vor allem dann, wenn man sich schon bei seiner Bewerbung recht sicher ist, das man nicht angenommen wird, sollte man sich so früh wie möglich mit einer auf Studienplatzklagen spezialisierten Kanzlei in Verbindung setzten. Diese Kanzleien kennen sich nicht nur mit den verschiedenen Verfahren von Hochschulen und Verwaltungsgerichten aus, sie können auch realistisch zu den Chancen einer Klage beraten. Das Studienplatz Einklagen selbst wird, sofern man sich denn für die Klage entscheidet, von der Kanzlei übernommen. Sie reicht Anträge und Dokumente ein und überprüft auch die Berechnungen der Universität, wenn es zu einem Verfahren kommt.

 

Den Studienplatz Einklagen ist also ein rechtlich völlig einwandfreies Mittel, mit dem man tatsächlich noch eine Chance auf einen Studienplatz bekommt, auch wenn man schon von der Universität abgelehnt wurde. Natürlich ist das Verfahren keine Garantie, darum sollte man sich in jedem Fall gut beraten lassen.

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